Abt Johannes von St. Emmeram bekundet, dass er den großen Garten des Klosters vor dem St. Emmeramstor, den jetzt Agnes, Ehefrau des Erhard Smid, gesessen vor St. Emmeram, als Leibgeding innehat, nach deren abgangk nun ihrem Ehemann Erhard Smid als Leibgeding gegen einen jährlichen Zins verliehen hat. S=A