Ferdinand Karl Erzherzog von Österreich (voller Titel) belehnt nach dem Tod von Heinrich Freiherr von Stain Franz Philipp Freiherr von Stain für sich selbst und als Lehenträger seines Bruders Hans Jakob von Stain mit dem der Markgrafschaft Burgau lehenbarern Schloss Unterwaldbach mit dem großen und kleinen Zehnten und der Burg, dem Vorhof, der Scheune, dem Bauhaus, dem Stall, dem Vieh- und Kornhaus, der Bäckerei, dem Baumgarten, drei Weihern und näher genannten Feldern, Äckern und Wäldern als Zugehörungen nach dem Inhalt des am 31. Januar 1516 aufgerichteten Urbars. Die Belehnten und ihre Erben können das Schloss zusammen mit den Zehnten und den Zugehörungen als Lehen nach dem Landes- und Lehensrecht innehaben und nutznießen. Dafür sollen die Belehnten dem Aussteller alle Zeit getreu, gehorsam, dienstlich und gewärtig sein, wie es Lehenleute ihren Lehenherren nach dem Lehens- und Landesrecht zu tun schuldig sind. Die Rechte des Ausstellers und anderer Rechteinhaber bleiben davon unbeeinträchtigt. Als Bevöllmächtiger von Franz Philipp Freiherr von Stain hat der Rat und Geheime Hofsekretär Franz Lämper die Lehenpflicht geleistet.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view