Klage auf Einräumung eines Hofs zu Kleingeretzhoven, eines vom Stift St. Ursula zu Köln lehnrührigen in der Herrschaft Bedburg des Grafen von Salm und Reifferscheid gelegenen Gutes. Die Gattin des Appellanten besitzt eine Rentverschreibung der Eheleute Vinzenz Voß und Jakoba von Wittenhorst von 1558 über 1000 Goldgulden, für die eine erbliche Jahresrente von 50 Goldgulden gezahlt werden sollte und der streitige Hof als Pfand eingesetzt worden ist. Da die Rentzahlungen nicht erfolgten, klagte der Apellant vor den beiden ersten Instanzen auf Einräumung des Pfandes und erhielt ein Immissionsdekret. Er beruft sich gegen das Urteil der 3. Instanz vom 20. Nov. 1600, die das Immissionsdekret als Attentat bewertete und dem Gericht zu Bedburg weitere gerichtliche Handlungen verbot, an das RKG.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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