Landgraf Wilhelm III. von Hessen, Graf zu Katzenelnbogen etc., bekundet, dass sein Vater Heinrich III. (+) mit Kurfürst Philipp von der Pfalz am 11.06.1477 (uff mitwoch nach unsers hern fronlichnams tag) eine Erbeinung geschlossen hatte, die die jeweiligen Leibserben bestätigen sollten. Nach Unterrichtung durch seine Räte versichert Landgraf Wilhelm die Einhaltung aller Artikel auf Lebtag und kündigt sein Siegel an.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...