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Pfändung eines Hauses gegen eine Rente und Verkauf des Hauses
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Enthält: Vor Arnd Bisschopinch, Richter Bischofs Otten ... to Monstere, bekennt Elzebe, Witwe Johans Hoboldinch, dass sie beide vormals den Verwahrern des Almosens von St. Martini zu Behuf der Armen ton Bussche ihr Wohnhaus im Martinikirchspiel by den graven zwischen der Nyenbrucgenporten und der Horsterporten (Graben zwischen dem Neubrückentor und dem Hörstertor) kegen den wakehus und bei dem Haus der Frau to Bisschopinch gegen eine Rente von 10 ß Münsters, von denen 4 ß die genannten Armen betreffen, versetzt hätten. Sie verzichtet jetzt gegen Zahlung einer ungenannten Summe auf das Haus zu Gunsten der genannten Armen. Der Richter siegelt. Zeugen: Hinrich Dobeldinch, Everd Wichardinch.