A1: Jörg Schaller. A2: Hans Schaller, Bruder von A1 und A3. A3:
Sebold Schaller, Bruder von A1 und A2. A4: Jungfrau Kathrein Schaller,
Schwester von A1 - A3. S1: Ludwig Pfintzing d. Ä. S2: Hans Beheim. S3:
Antoni Rigler. S4: Hans Reinsperger. Betreff: Gütliche Teilung des
väterlichen und mütterlichen Erbes zwischen A1 - A3 einerseits und A4
andererseits. Demnach erhält A4 den Stadel bei der Schmelzhütte mit aller
Zugehörung, der dem Paulus Imhof auf Wiederkauf um 300 Gulden jährlich 15
Gulden rhein. zinst und giltet, und einen jährlichen Ewigzins von 14 Gulden
rhein., der aus den neben dem Stadel gelegenen Häusern und Gemechen des Karl
Seherlein, des Pogners und des Paulus Pütels rührt. A1 - A3 erhalten den
Zerzabelshof mit aller Zugehörung, dann das halbe Haus am Rossmarkt bei den
Frauenbrüdern (= Karmelitenkloster), dessen andere Hälfte ihrem Schwager
Hans Behaim gehört, dann einen Weingarten in Franken, dann vier Sechstel
oder zwei Drittel an den Ausständen in Nürnberg und Franken und an allen
(leeren) Weinfässern, deren übrige zwei Sechstel dem Doktor Lorenz Schaller
und Elsbeth, Frau des Sebold Erckel, zustehen, und was sonst noch an
Getreide, Wein un d anderem ungeteilt vorhanden ist. Dafür sollen A1 - A3
alle ausstehenden Schulden bezahlen und ausrichten ohne Schaden ihrer
Schwester. Beide Teile sagen sich wegen der geteilten Habe gegenseitig
quitt, ledig und los.