1436, im 14. Jahr der Indiktion und im 6. Regierungsjahr Papst
Eugens IV. "in dem mande zu latin genant Marcio uff den nuntzehenden dag"
zur Zeit der Non saß im Gerichtshaus zu Kreuznach (Crutzenach) in
Anwesenheit des unterzeichneten Notars und der genannten Zeugen Johann Graf
von Wertheim als Obmann der Streitigkeiten zwischen Ludwig Pfalzgrafen bei
Rhein und Johann Grafen zu Sp. zu Gericht. Pfalzgräfliche Beisitzer waren
Friedrich Bischof von Worms (Wormß) und Michael Graf von Wertheim, gräfliche
der Ritter Johann (Hans) von Stadion (Stadien) und Friedrich von
Steinkallenfels (Steine). Als Fürsprecher des Grafen erklärte Konrad von
Freyberg (Friberg) zu Waal (Wale), daß der Graf die Urteile akzeptieren und
durchführen wolle. Emich Graf von Leiningen (Lyningen) als pfalzgräflicher
Fürsprecher verlas die Schiedsurkunde; als letzten Punkt enthielt diese die
Feststellung, daß die Urkunde den Verschreibungen und dem Burgfrieden
unschädlich sein solle. Einige der Urteile verstießen aber gegen die
Schenkungs-, die Burgfriedens- oder die Schlichtungsurkunde des Erzbischofs
Otto von Trier (Triere). Pfalzgraf Otto, Philipp Graf zu Katzenelnbogen und
andere Räte des Pfalzgrafen wollten nur die Punkte akzeptieren, die nicht
dagegen verstoßen; die anderen sollten ungültig sein; sie beriefen sich auf
Anweisungen, darüber nicht mehr zu verhandeln. Der gräfliche Fürsprecher
stellte noch einmal fest, daß der Graf alle Urteile annehmen wolle, ob sie
für ihn von Vorteil seien oder nicht. Der Obmann und die Ratleute hätten die
erwähnten Urkunden gekannt und dennoch so geurteilt. Wenn diese, die ja
anwesend waren, sich noch einmal zur Durchführung der Urteile äußerten,
werde der Graf dem nachkommen. Das lehnte Graf Emich ab; er verbot Obmann
und Ratleuten solche Urteile. Dann verließen die pfalzgräflichen Räte die
Versammlung. Auf Bitten des Konrad von Freyberg wurde darüber ein Instrument
angefertigt; Konrad wollte den gräflichen Standpunkt festgehalten wissen und
rief den Obmann um Beistand an. Zeugen: Friedrich Graf zu Moers (Morse),
Friedrich von Dudeldorf (Dudelndorff), Doktor beider Rechte (1), der Ritter
Friedrich Greiffenklau von Volrads (Volraitzs), Adam von Allendorf
(Aldendorff), Vizedom im Rheingau (Ringauwe), Johann von Eynenberg, Konrad
von Lomersheim (Lumerß-) und andere. Nikolaus Russe von Uhler (Owilr),
Kleriker Trierer Bistums und im Bistum Mainz (Mentze) zugelassener Notar,
ist bei allem anwesend gewesen, hat alles gehört, durch einen anderen das
Instrument schreiben lassen, mit Namen und Signet versehen. (1) Friedrich
von Dudeldorf, (2) Friedrich von Greiffenklau, (3) Johann von Eynenberg und
(4) Konrad von Lomersheim kündigen ihre Siegel an. (1) Offizial zu
Trier.