Johann Thaen, Gograf und Richter des Grafen Simon zur Lippe und der Stadt Lemgo, beurkundet, daß Diederich Cothman, des verstorbenen Diederich Sohn, von Ludeke Cothman und seiner Frau Elisabeth Solinander einerseits und Jobst Barkhausen, Hofmeister des Konvents zu St. Marien in Lemgo, und Johannes Berner, Generalsyndikus des Konvents, andererseits, vor ihm erschienen seien und daß Diederich Cothman, dem durch den Tod seines Bruders Johann Cothman jetzt die ganze elterliche Verlassenschaft zugefallen sei, folgendes angegeben habe: vorhanden seien 1. eine Verschreibung für die Priorin Catharine Reneking und den Konvent des Jungfrauenklosters zu St. Marien auf der Neustdt in Lemgo auf 50 Joachimstaler Kapital und 2 1/2 Taler jährlicher Zinsen von seinem Vater Diederich Cothman, Ludekes Sohn, aus dem Jahre 1569 in profesto epiphanie (5. Januar); 2. eine Verschreibung, auch von seinem Vater, vom Jahr 1578 April 1 auf 230 Goldgulden Kapital und 11 1/2 Goldgulden jährlcher Zinsen; 3. eine Obligation seines Vaters von 1591 in den heiligen Ostern (4. oder 14. April) auf 20. Taler Kaptial und 1 Taler jährlicher Zinsen; 4. eine gerichtliche Verschreibung von Ovidius Gleide, Richter zu Lemgo, für Hans Seyder, Adolf Hollenhagen und Andreas Willman, Vormünder seines Bruders Johann, vom 15. November 1598 auf 50 rheinische Gulden Kapital und 5 Reichstaler jährlicher Zinsen. Diese Zinsenzahlung sei seit vielen Jahren unbezahlt geblieben, infogedessen habe der Konvent den Weg des Rechts beschritten und Entscheidung und Exekution gewonnen. Um die verscheidenen Münzsorten zu vereinheitlichen, habe man sich auf den Fuß von 36 Mariengroschen auf den Taler auf 650 Taler Kapital und ausstehende Zinsen geeinigt und damit die alten Verschreibungen kassiert. Da die Verschreibungen hauptsächlich auf Röhrshof zu Hardessen, eine Allodialpertinenz der elterlichen Verlassenschaft, eingetragen war, hat Diederich Cothman die Halbscheid des Röhrshofs mit 27 Scheffel Hartkorn, 21 Scheffel Hafer, 2 Paar Hühnern, 4 Tage Dienst, halb düngen, halb pflügen, jedes 2. Jahr ein Mastschwein, falls Mast ist, sonst ein mageres Schwein, Weinkauf für 500 Taler verkauft, die von obiger Summe zu kürzen sind. Die restlichen 150 Taler wird er auf anderm Wege abtragen. Zeugen: Arndt Borchert, Bauermeister und Gertt Wilhelm, Bürger zu Lemgo. Geschehen den ersten Septembris im Jahr 1619. Unterschrieben: Johannes Thaen, Gohegraff, subscripsi manupropria, Diderich Catheman min Handt. Original auf Pergament mit anhängendem Siegel.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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