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Veranstaltung von Lotterien in Dresden und Leipzig
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Enthält u. a.: Instruktionen und Nachrichten über die Abhaltung von Glückstöpfen (Bl. 1).- Silberausrechnung, die Mark nach unterschiedenen Preisen (Bl. 72).- Von Michael Faucki und Hieronymus Georg 1652 in Dresden aufgerichteter Glückstopf (Bl. 80).- Von Romanus Giesebrecht 1653 (Bl. 98) und 1662 (Bl. 130) in Dresden aufgerichtete Glückstöpfe .- Von Wilhelm Tartmann und anderen 1662 im Gewandhaus in Dresden gehaltener Glückstopf (Bl. 204).- Von Balthasar Hempel 1669 (Bl. 398), 1677 (Bl. 487) und 1678 in Dresden gehaltene Glückstöpfe (Bl. 557).- Observanda (Bl. 527, 528).- Entwurf, wie in den seither sich ereignenden Angelegenheiten in Zukunft abzuhelfen (Bl. 551).- Trinkgeld der Trommelschläger und Pfeiffer, soll den Gewinnern nicht vorgeschrieben werden (Bl. 574).- Von Caspar Schabendegen 1692 in Leipzig gehaltener Glückstopf (Bl. 475).- Von Johann Benedict Savioli 1686 in Dresden gehaltener Glückstopf (Bl. 602).- Verordnung an den Stadtrat, dass der vierte Pfennig den Glückstopf passieren soll (Bl. 615).
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.