Der öffentliche Notar Johann Christoph Wolfsteiner beglaubigt die Abschrift eines am 6. Februar 1755 in Würzburg zwischen der Deutschordenskommende und der Kartause Engelgarten geschlossenen Vertrages: Die Kartause Engelgarten hatte von der Witwe des Oberamtmanns zu Rippberg Franz Karl [Fabritz] von Kleßheim, einer geborenen Freiin von Welden, mit Vollmacht von deren Bruder Konstantin von Welden, Oberamtmann zu Mainberg, 3 Morgen Weinberg [in Würzburg] am Stein samt einer dazugehörigen Eller als zins- und lehenfreies Eigengut für 2032,5 Gulden und 15 Speziesdukaten in Kauf erworben. Es hat sich dann aber herausgestellt, dass dieser Weinberg der Deutschordenskommende in Würzburg abgabenpflichtig ist, woraus sich Rechtsstreitigkeiten zwischen der Kommende und der Kartause ergeben haben. Nun haben sich aber beide Parteien gütlich dahingehend verständigt, dass die Kartause Engelgarten im Besitz des Weinbergs verbleibt. Sie leistet dafür der Deutschordenskommende die Lehenpflicht und bezahlt dieser jährlich 1 Gulden 2 Pfund und 12 Pfennige, 28 Pfennige für 1 Fastnachtshuhn und 3 Gulden 6 Batzen für entgangenen Handlohn, insgesamt also jährlich 5 Gulden. Dieser Zins ist jeweils am 11. November ("termino Martini") zu entrichten. Diese Regelung bleib solange bestehen, wie die Kartause den Weinberg selbst bewirtschaftet. Fällt er aber wieder in Laienhände, dann ist davon der Kommende der übliche Handlohn zu entrichten. Aussteller: Johann Christoph Wolfsteiner. Empfänger: Deutschordenskommende Würzburg