Jörg Sigel d.A. bekennt, daß Kaspar [Schiegg], Abt zu Weingarten, ihm, seiner Ehefrau Margretha Läckfädin, ihrem Sohn Jörg Sigel d.J. sowie dessen erster Ehefrau, wenn sie Leibeigene des Klosters ist, und deren jüngstem Kind das Gut in Stuben auf Lebenszeit verliehen hat, das zuvor der Vater des Ausstellers, +Hans Sigel, innehatte. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es nicht schlaizen, veräußern oder belasten. Jährlich entrichten sie zu Martini als Zins und Hubgeld, was Urbar und Rödel des Klosters ausweisen. Bei Nichterfüllung der Leihebedingungen, Flucht oder Ungehorsam sowie bei Eingehen einer Ungenossamenehe kann das Gut eingezogen werden. Die Beliehenen müssen es dann mit Dritteil und Heurichte zurücklassen. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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