Papst Martin IV. verleiht dem Kloster Corvey, welches der römischen Kirche unmittelbar untergeben sei, das Recht, in Betreff seiner dem Stande der Freien angehörenden Mönche, alle Erbschaften an Mobilien und Immobilien, mit Ausnahme jedoch der Lehngüter, anzutreten.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Objekt beim Datenpartner
Loading...