Rechte im Reichswald gen. Atscher Wald (Eyga, Eystha oder Eitsch) (Grenzbeschreibung: Bd. 1 Q 20 und Bd. 2 Bl. 58f.). Der Amtmann von Wilhelmstein hatte den Aachener Bürger Hans Meier 1551 verhaftet und nach Düren geführt, wo er bis 1553 in Haft gehalten wurde, nachdem der Herzog ihn von der 1551 verhängten Todesstrafe begnadigt hatte. Meier hatte im Auftrag der Kläger den Zehnten von Kohlengruben im besagten Wald erhoben, der sich laut Klage seit 300 Jahren im Besitz der Stadt Aachen befand, welche ihren Bürgern gegen Ableistung des Zehnten das Recht verlieh, dort Erz, Galmei, Blei und Kohle zu suchen und auszugraben. Die Kläger verweisen auf einen Vertrag mit Graf Wilhelm von Jülich von 1269. - Der Beklagte behauptet, der Wald läge im Amt Wilhelmstein und unterstehe seiner Obrigkeit und Rechtshoheit.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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