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Forstamt Salem (Bestand)
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Dynastie und Regierung >> Bodensee-Fideikommiss
(1759 - ) 1803 - 1976
Verwaltungsgeschichte: Bereits die Forstverwaltung des Klosters Salem besaß einen eigenen Forstmeister, seit 1745 auch einen Oberjägermeister. Die klösterliche Forstorganisation wurde bei der Säkularisation durch Baden 1802/03 übernommen und angepasst: Dem Forstamt Salem (mit der Bezirksforstei Salem) unterstanden die Bezirksforsteien Bermatingen, Fischerhaus, Killenberg, Owingen und Tüfingen (früher Kloster Salem) bzw. Herdwangen, Hilzingen und Waldhof (früher Kloster Petershausen), bis 1814 auch eine eigene Forstinspektion für Petershausen (vgl. Bestand 69-Baden, Salem-6). Während des 19. Jahrhunderts wurden diese Strukturen nach und nach vereinfacht. Vor allem die Verwaltungsreform von 1830 konzentrierte die Aufgaben auf die Bezirksforsteien Fischerhaus (mit Bermatingen, Killenberg und Tüfingen), Herdwangen, Hilzingen und Owingen (mit Waldhof). 1842 übernahm Salem auch die Funktionen von Fischerhaus, 1857 von Herdwangen, 1864 von Hilzingen, 1907 von Owingen; 1914 ging schließlich auch die Bezirksforstei Salem im Forstamt Salem auf. Zugleich hatten sich die Aufgaben verändert. Bis zur Revolution lagen die forstlichen Hoheitsrechte, also Gerichtsbarkeit und Polizei, bei der Standesherrschaft; diese Kompetenzen gingen 1849 auf die staatlichen Forstämter Markdorf, Überlingen, Engen, Pfullendorf und Meßkirch über, die standesherrliche Forstverwaltung wurde jetzt zum ausschließlichen Wirtschaftsbetrieb. Der Salemer Sprengel erweiterte sich 1920 um die Unterländer Waldungen von Maxau, Bauschlott, Wössingen und Staufenberg. 1954 kam der Forstdirstrikt Gernsberg im Nordschwarzwald dazu, den das Haus Baden mit dem Land Baden-Württemberg gegen Waldungen im Hegau eintauschte; kurzfristig übernahm Salem nach dem Tod von Großherzogin Hilda auch die Aufsicht über das Forstamt Zwingenberg (1952-1958). Nach dem 2. Weltkrieg beauftragte die französische Militärverwaltung das Salemer Forstamt mehrere Jahre mit der Inspektion der staatlichen Forstämter in Südbaden (1945-1951). 1994 wurde das Forstamt als eigene Verwaltung aufgehoben, seine Aufgaben gingen an ein Wirtschaftsunternehmen über. Zur Verwaltungsgeschichte im Einzelnen vgl. Nr. 767.
Ordnung und Verzeichnung: Die Akten des Forstamts wurden 2014 zusammen mit den Akten des Rentamts Salem vom Haus Baden im Generallandesarchiv Karlsruhe unter Eigentumsvorbehalt als Zugang Nr. 22 hinterlegt; sie waren in Salem bereits vorher verpackt und ausgelagert worden, sodaß die ältere Ordnung 2014 nicht mehr erkennbar war. Das Forstamt hatte in der langen Geschichte seines Bestehens mehrere, sehr verschiedene Registraturpläne benutzt, anfangs offenbar eine alphabetische Rubrikenordnung im Sinn der Brauer'schen Ordnung für die großherzoglichen Behörden von 1806, seit der Zeit um 1900 einen systematischen Aktenplan mit römischen Ziffern, der im Grundgedanken der staatlichen Registraturordnung für Forstämter von 1904 entsprach (vgl. Nr. 1089 und 1090). Vermutlich seit den 1960er Jahren war an dessen Stelle ein nach Buchstabengruppen A-T und darunterliegendem Dezimalsystem gegliederter Plan getreten. Die Signaturen dieses jüngsten Aktenplans sind meist auf den älteren Deckblättern eingetragen. Da sich der Aktenplan selbst aber nicht finden ließ, wurde bei der Neuverzeichnung der ältere Aktenplan der Jahrhundertwende zu Grunde gelegt, um dessen Rubrikenbezeichnungen übernehmen zu können; die jüngeren Aktenzeichen sind jeweils als Vorsignatur vermerkt. Generell spiegelten sich in den Akten viele verschiedene Arten der Ablagen wider: Jede Kanzlistengeneration variierte hier nach ihrem Bedarf und die Neuverzeichnung hatte immer wieder Kompromisse einzugehen, um Gleiches zu Gleichem zu ordnen. Auffällig war dies vor allem bei den forstlichen Nachweisungen (über Holzhiebe, Holzabgaben, Nebennutzungen u.ä.), die sowohl unter der Sachrubrik wie unter dem Material für die Forsteinrichtungswerke wie als Beilagen zu den Jahresrechnungen erscheinen konnten. Die jetzige Ordnung besansprucht also nicht, einen historischen Zustand exakt wiederherzustellen; sie ist nur der Versuch, der Systematik des Aktenplans von ca. 1900 annähernd gerecht zu werden. Größere Rechnungsserien waren dabei vom Forstamt zur Revision bei der Domänenkanzlei vorgelegt worden und nach ihrer Prüfung offenbar nicht mehr in die Forstamtsregistratur, sondern in das Karlsruher, dann Salemer Rechhnungsarchiv gelangt. Sie sind daher in Bestand 69 Baden, Salem-7 erschlossen (Salem/Forstverwaltung). Splitter solcher Serien und auch Rechungsunterlagen der Bezirksforsteien wurden jedoch beim Forstamt verwahrt und bei der Neuverzeichnung auch in diesem Kontext belassen, soweit sie nicht erkennbar zu den Serien in Bestand Salem-7 gehörten. Auch die Waldgemarkungspläne in Bestand 69 Baden, Salem-17 dürfte aus der Forstamtsregistratur stammen und in die allgemeine Plansammlung des Salemer Rentamts gelangt sein. Da eine provenienzgerechte Trennung nicht mehr möglich war, wurde auch dieser Überlieferungszustand beibehalten und wurden einige weitere lose, großformatige Pläne in die Plansammlung übernommen. Gleichwohl enthalten viele Akten des Forstamts-Bestands nach wie vor zwischen dem Schriftverkehr auch gefaltete Pläne.
Inhalt: Wie jede Forstamtsregistratur besitzt auch die Salemer den großen Vorzug, Waldentwicklung langfristig abzubilden, also sowohl den Bestand - in der Vielfalt seiner Arten - wie den Zuwachs an Waldfläche oder deren Umwandlung für andere Nutzung über viele Jahrzehnte hinweg zu dokumentieren; beispielhaft für diese selbstverständliche Kontingenz könnte ein Hiebsplan von 1837 sein, der Stadien der Waldnutzung bis 1937 festschreiben will (Nr. 591). Auffällig in Salem ist der rasche und vielfältige Wechsel im Bodenverkehr; hier scheint die Fideikommissverwaltung beweglicher und vielleicht auch gezielter vorgegangen zu sein als es einem staatlichen Forstamt möglich war. Vielfach war die Verwaltung des Konstanzer Spitalwalds hier Partner und Gegenspieler, eine bedeutende wirtschaftliche Rolle spielte auch Waldverkauf zum Eisenbahnbau. Entsprechend dem Streubesitz auf weiter Fläche werden auch die vermischten Rechtsverhältnisse, die Holzrechte der eigenen Lehensleute und Dritter greifbar. Damit ist Waldgeschichte auch ein Teil der Sozialgeschichte, denn das 19. Jahrhundert ist geprägt von Besitz- und Eigentumswandel, von der Ablösung alter Abhängigkeiten und der Arrondierungsversuche beim Eigentum; die Sozialisierungspläne aus der Weimarerzeit bedeuten eine Art Endpunkt dieser langen Entwicklung. Die soziale Verantwortung der Waldeigentümer tritt schließlich noch in den wirtschaftlichen Notzeiten nach dem 2. Weltkrieg deutlich in den Vordergrund, während in der Zeit der nationalsozialistischen Verbandspolitik gerade die Versuche zur Bewahrung betriebswirtschaftlicher Selbständigkeit auffallen. Der Bestand umfasst 1196 Nummern mit 21,6 lfd. m. Karlsruhe, im Februar 2017 Konrad Krimm
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.