Der straßburg. Hofrichter erteilt dem Reuerinnenkloster zu Straßburg die Inmission in genannte Güter zu Renchen, Schneckenhofen, Schwentzelshofen und Nortmannshof, nachdem eine darauf versicherte Gült seit 10 Jahren nicht mehr bezahlt worden war.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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