Kurfürst Philipp von der Pfalz schließt mit Orendel von Gemmingen eine Übereinkunft wegen der Schäden, die dieser im vergangenen "Bayerischen krieg" [= Landshuter Erbfolgekrieg] durch die pfalzgräflichen Hauptleute und Leute, die zu Billigheim (Bullickheim) lagen, in Ingenheim an Schloss und Vorhof erlitten hat. Dabei sind Gebäude mit merklicher Frucht verbrannt und zerstört worden, Büchsen, Blei, Pulver, Eisen und dergleichen geraubt sowie etliche Fuder Wein daselbst und zu Heppenheim in pfalzgräflichen Gewahrsam übernommen worden. Als Erstattung wird Folgendes geregelt: [1.] Das Schloss Ingenheim hatten Orendel und seinen Vorfahren bisher von den Pfalzgrafen zu Lehen getragen, wobei Letztere dort ein Öffnungsrecht hatten. Darauf verzichtet der Kurfürst, sodass das Schloss Orendels und seiner Erben Eigen wird, woraus sie den Kurfürsten und die Seinen jedoch nicht befehden dürfen. [2.] Auf Schulden über 103 Malter und 2 Simmer [= Scheffel] Korn sowie 153 Malter Frucht, die Orendel zu Germersheim dem Kurfürsten schuldig war, verzichtet Letzterer. [3.] Auf 59 Malter und 2 Simmer Korn, die Orendel dem Christoph von Trotha (Drathe) schuldete, verzichtet der Kurfürst ebenfalls, da er diese Summe von Christoph übernommen hatte. Orendel soll dies nicht zum Schaden gereichen. [4.] Der Kurfürst übergibt seine Leibeigenen in den Dörfern zu Michelfeld, Ittlingen (Ucklingen), Steinbach und Ingenheim, die dort gegenwärtig sitzen oder wohnen, sowie alle, die dort fortan hinziehen werden, an Orendel und dessen Erben. Ausgenommen sind Königsleute. [5.] Leibeigene, die aus den Dörfern als Hintersassen in die Pfalz ziehen, sollen dem Kurfürsten oder seinen Erben untertan sein. [6.] Orendel hat seine Leibeigenen, die Hintersassen des Kurfürsten oder anderer Fürsten, Herren und Adliger sind, dem Kurfürsten übergeben. [7.] Damit sind alle genannten Schäden und Schulden beglichen, worüber Orendel eine Quittung ausstellen soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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