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Die Äbtissin Beatrix bekundet: Nachdem das Kapitel und die Getreuen des Stifts hinsichtlich des an die Brüder Hermann und Heinrich von Altendorf (Oldendorpe), ihre Ministerialen, verlehnten und von diesen zum Verkauf ges-tellten Zolls innerhalb und außerhalb der Essener Immunität für Recht befunden haben (iudicantibus), dass sie ihn als Teil ihrer Gerichtsbarkeit (dependens a iurisdictione nostra) erwerben müsse, sie die nötigen Mittel aber nicht verfügbar hatte, verkaufte sie für 37 1/2 Mark Silber der Pröpstin, Dekanin, Scholasterin und dem Konvent je 7 Malter Korn, Gerste und Hafer, Essener Maß, in Einkünften aus dem Hof Ehrenzell (Irincsele) und verpflichtet sich und ihre Nachfolgerinnen, diese Zahl-ung (redditus) jährlich am Vigiltag des Apostels Thomas [Dezember 20] auf eigene Gefahr und Kosten an den Kornspeic-her des Konvents zu liefern, bekommt aber vom Konvent das Rückkaufsrecht zum gleichen Preis zugestanden; letzteres soll möglichst bis zum nächstfolgenden Mai oder Juli geschehen. - Es siegeln Ausstellerin, der Konvent, die Ritter Heinrich von Eickenscheidt (Eckensceyde), Wenemar von Altendorf und Artur von Huckarde (Huckerde). Datum feria tertia post festum pasche, a.d. 1301.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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