Die Äbtissin Beatrix bekundet: Nachdem das Kapitel und die Getreuen
des Stifts hinsichtlich des an die Brüder Hermann und Heinrich von Altendorf
(Oldendorpe), ihre Ministerialen, verlehnten und von diesen zum Verkauf
ges-tellten Zolls innerhalb und außerhalb der Essener Immunität für Recht
befunden haben (iudicantibus), dass sie ihn als Teil ihrer Gerichtsbarkeit
(dependens a iurisdictione nostra) erwerben müsse, sie die nötigen Mittel
aber nicht verfügbar hatte, verkaufte sie für 37 1/2 Mark Silber der
Pröpstin, Dekanin, Scholasterin und dem Konvent je 7 Malter Korn, Gerste und
Hafer, Essener Maß, in Einkünften aus dem Hof Ehrenzell (Irincsele) und
verpflichtet sich und ihre Nachfolgerinnen, diese Zahl-ung (redditus)
jährlich am Vigiltag des Apostels Thomas [Dezember 20] auf eigene Gefahr und
Kosten an den Kornspeic-her des Konvents zu liefern, bekommt aber vom
Konvent das Rückkaufsrecht zum gleichen Preis zugestanden; letzteres soll
möglichst bis zum nächstfolgenden Mai oder Juli geschehen. - Es siegeln
Ausstellerin, der Konvent, die Ritter Heinrich von Eickenscheidt
(Eckensceyde), Wenemar von Altendorf und Artur von Huckarde (Huckerde).
Datum feria tertia post festum pasche, a.d. 1301.