Jakob Weingardter, Bürger zu Steinreinach, verschreibt sich gegen den Geistlichen Verwalter Ludwig Stehlin zu Waiblingen um 1 Gulden jährlichen ablösbaren Zins aus seinen näher bezeichneten Gütern um 20 Gulden, die der Frühmesse zu Neckarrems gehören.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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