Die Ulmer Bürger Johann, Ulrich und Peter Strölin, Söhne des verstorbenen Peter Strölin, sowie ihre Schwester Margarete, Witwe des Johann Ungelter, schenken dem Spitalmeister und den Bedürftigen im Heiliggeistspital in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254] einen jährlichen Zins von 3 Pfund Heller Ulmer Stadtwährung. Dieser gefällt als Afterzins von Haus und Hofstatt des Johann Tuchscherer und des Büttners ("schaffbinden") Otto Pfau in Ulm neben dem Steinhaus ihres Oheims Peter Ehinger und dem Haus des alten Kannengießer. Von diesem Haus und der Hofstatt gefallen noch ein Erstzins in Höhe von 4 Pfund Heller Ulmer Stadtwährung sowie ein weiterer Afterzins in Höhe von 3 Pfund Heller, der an Ulrich Strölin geht. Der geschenkte Zins ist dem Spital jedes Jahr zur Hälfte am 24. Juni ("ze sant Johans tag ze sunwenden") und zur Hälfte an Weihnachten zu entrichten. Dafür sollen der Spitalmeister und sein Geselle jedes Jahr am Montag in der Pfingstwoche für die vier Geschwister sowie ihren verstorbenen Vater und ihre verstorbene Mutter Elisabeth Strölin einen Jahrtag mit Vigil und Seelmesse im Spital feierlich begehen. Ebenso sollen der Pfarrer und sein Geselle im Ulmer Münster am selben Tag einen weiteren Jahrtag für sie auf gleiche Weise begehen. An der Feier beider Jahrtage soll auch der jeweilige Inhaber des Strölinaltars St. Katharina im Münster, derzeit ist dies Herr Bartholome, teilnehmen. Der Spitalmeister hat für die Verteilung des geschenkten Zinses an den Jahrtagen zu sorgen. 5 Schilling Heller kann er für sich und seinen Gesellen einbehalten, 8 Schilling Heller gehen an den Pfarrer und seinen Gesellen und 2 Schilling Heller an die armen Feldsiechen bei St. Leonhard in Ulm [abgegangenes Spital der Armen Siechen mit Kapelle St. Leonhard, Bereich Friedenstraße 40]. Vom Rest des Zinses soll er den Bedürftigen in der Siechenstube des Spitals an dem Tag eine besondere Mahlzeit mit Wein, Fleisch und Weißbrot ausrichten. Der Altarist am Strölinaltar und die Älteste oder der Älteste aus dem Geschlecht der Strölin sollen die ordnungsgemäße Ausführung dieser Stiftung überwachen. Bei Säumnis fällt der Anteil des Säumigen an dem Zins in dem betreffenden Jahr zur Hälfte an die Pfarrkirchenbaupflege und zur Hälfte an die armen Feldsiechen bei St. Leonhard. Werden der Zins oder Teile davon abgelöst, dann soll der Spitalmeister den Erlös zum Ankauf anderer jährlicher Einkünfte verwenden.