Justizverwaltung: Staatsanwaltschaft beim Landgericht Darmstadt (Bestand)
Show full title
G 27 Darmstadt
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt (Archivtektonik) >> Gliederung >> Behörden und Ämter Großherzogtum und Volksstaat Hessen >> Justizverwaltung
1886-1945
Enthält: Staatsanwaltschaft beim Landgericht Darmstadt:
Akten aus mehr als 2.100 Verfahren vor den Strafkammern (1886-1944) wegen Vergehen gegen die Verordnung zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933, Landfriedensbruchs, Verbrechen gegen die Nürnberger Rassegesetze, Reichsfluchtsteuerhinterziehung, homosexueller Beziehungen, Sittlichkeitsdelikten.
Sondergericht Darmstadt:
Akten aus rund 1.800 Verfahren (Ermittlungs- und Hauptverfahren in der Zeit von 1933-1945) aus der gesamten Zuständigkeit (Verbreitung verbotener Druckschriften, Zugehörigkeit zu verbotenen Organisationen, 'staatsfeindliche Äußerungen', Abhören von 'Feindsendern', verbotener Umgang mit Kriegsgefangenen, Kriegswirtschaftsvergehen, Vergehen gegen das 'Heimtückegesetz' sowie gegen die 'Volksschädlingsverordnung').
Bestandsgeschichte: Ein Großteil der älteren Akten ist 1944 dem Krieg zum Opfer gefallen (die Akten der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Gießen sind größtenteils 1944 bei der Behörde selbst verloren gegangen; Restbestand siehe G 27 Gießen). Die übrig gebliebenen, in der Abteilung G 27 Darmstadt vereinten Sondergerichtsakten und Akten über Strafverfahren vor dem 8. Mai 1945 gelangten 1975 über die Staatsanwaltschaft Darmstadt in das Staatsarchiv.
Geschichte des Bestandsbildners: In Ausführung der Reichsjustizgesetze von 1879 wurden bei den neu gebildeten Landgerichten Staatsanwaltschaften eingeführt. Seit 1898 hatten die 'ersten Beamten, die das Amt der Staatsanwaltschaft bei den Landgerichten ausüben', den Amtstitel Oberstaatsanwalt zu führen. Die Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten vertraten die Anklage in Strafsachen nicht nur vor diesen, sondern auch vor den Schöffengerichten bei den Amtsgerichten und vor dem Einzelrichter, soweit sie nicht Amtsanwaltschaften überlassen war. Außerdem hatten sie Mitwirkungsrechte in Ehe-, Kindschafts- und Entmündigungssachen. Durch die Verordnung über die Bildung von Sondergerichten vom 21. März 1933 wurde für die Aburteilung von Straftaten nach der Staatsschutzverordnung vom 28. Februar 1933 und der 'Heimtückeverordnung', soweit nicht Reichsgericht oder Oberlandesgericht zuständig waren, in jedem OLG-Bezirk ein Sondergericht errichtet. Für den Bezirk des Oberlandesgerichts Darmstadt richtete man das Sondergericht bei dem Landgericht Darmstadt ein. Anklagebehörde war die Staatsanwaltschaft. Nach mehrfacher Erweiterung der Zuständigkeit konnten die Sondergerichte staatsanwaltliche Anklagen zu allen Delikten nach dem 'politischen' und 'unpolitischen' ('Volksschädlings'-, Kriegswirtschaftsverordnung, 'Heimtückegesetz') Sonderstrafrecht entgegennehmen und darüber befinden.
Findmittel: Unverzeichnet: 1,5 m
Findmittel: Online-Datenbank (HADIS) - noch unvollständig -
Findmittel: Für die Verfahren vor dem Sondergericht Darmstadt: Maschinenschriftliche Findkartei (Ordnung nach den Beklagten), angelegt von Armin Hildebrandt.
Findmittel: Für die Verfahren vor dem Landgericht Darmstadt: maschinenschriftliches Findbuch (Ordnung nach dem Geschäftszeichen), mit Personenindex, 1971 bearb. von Klaus Weygandt
Referent: Klaus-Dieter Rack
Akten aus mehr als 2.100 Verfahren vor den Strafkammern (1886-1944) wegen Vergehen gegen die Verordnung zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933, Landfriedensbruchs, Verbrechen gegen die Nürnberger Rassegesetze, Reichsfluchtsteuerhinterziehung, homosexueller Beziehungen, Sittlichkeitsdelikten.
Sondergericht Darmstadt:
Akten aus rund 1.800 Verfahren (Ermittlungs- und Hauptverfahren in der Zeit von 1933-1945) aus der gesamten Zuständigkeit (Verbreitung verbotener Druckschriften, Zugehörigkeit zu verbotenen Organisationen, 'staatsfeindliche Äußerungen', Abhören von 'Feindsendern', verbotener Umgang mit Kriegsgefangenen, Kriegswirtschaftsvergehen, Vergehen gegen das 'Heimtückegesetz' sowie gegen die 'Volksschädlingsverordnung').
Bestandsgeschichte: Ein Großteil der älteren Akten ist 1944 dem Krieg zum Opfer gefallen (die Akten der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Gießen sind größtenteils 1944 bei der Behörde selbst verloren gegangen; Restbestand siehe G 27 Gießen). Die übrig gebliebenen, in der Abteilung G 27 Darmstadt vereinten Sondergerichtsakten und Akten über Strafverfahren vor dem 8. Mai 1945 gelangten 1975 über die Staatsanwaltschaft Darmstadt in das Staatsarchiv.
Geschichte des Bestandsbildners: In Ausführung der Reichsjustizgesetze von 1879 wurden bei den neu gebildeten Landgerichten Staatsanwaltschaften eingeführt. Seit 1898 hatten die 'ersten Beamten, die das Amt der Staatsanwaltschaft bei den Landgerichten ausüben', den Amtstitel Oberstaatsanwalt zu führen. Die Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten vertraten die Anklage in Strafsachen nicht nur vor diesen, sondern auch vor den Schöffengerichten bei den Amtsgerichten und vor dem Einzelrichter, soweit sie nicht Amtsanwaltschaften überlassen war. Außerdem hatten sie Mitwirkungsrechte in Ehe-, Kindschafts- und Entmündigungssachen. Durch die Verordnung über die Bildung von Sondergerichten vom 21. März 1933 wurde für die Aburteilung von Straftaten nach der Staatsschutzverordnung vom 28. Februar 1933 und der 'Heimtückeverordnung', soweit nicht Reichsgericht oder Oberlandesgericht zuständig waren, in jedem OLG-Bezirk ein Sondergericht errichtet. Für den Bezirk des Oberlandesgerichts Darmstadt richtete man das Sondergericht bei dem Landgericht Darmstadt ein. Anklagebehörde war die Staatsanwaltschaft. Nach mehrfacher Erweiterung der Zuständigkeit konnten die Sondergerichte staatsanwaltliche Anklagen zu allen Delikten nach dem 'politischen' und 'unpolitischen' ('Volksschädlings'-, Kriegswirtschaftsverordnung, 'Heimtückegesetz') Sonderstrafrecht entgegennehmen und darüber befinden.
Findmittel: Unverzeichnet: 1,5 m
Findmittel: Online-Datenbank (HADIS) - noch unvollständig -
Findmittel: Für die Verfahren vor dem Sondergericht Darmstadt: Maschinenschriftliche Findkartei (Ordnung nach den Beklagten), angelegt von Armin Hildebrandt.
Findmittel: Für die Verfahren vor dem Landgericht Darmstadt: maschinenschriftliches Findbuch (Ordnung nach dem Geschäftszeichen), mit Personenindex, 1971 bearb. von Klaus Weygandt
Referent: Klaus-Dieter Rack
78,5 m
Bestand
Korrespondierende Archivalien: in etlichen Gefangenenpersonalakten auch Sondergerichtsurteile enthalten (siehe Bestände G 30)
Korrespondierende Archivalien: Auszüge aus Verfahrensakten des Sondergerichtes Darmstadt auch in G 24
Literatur: Eckhart G. Franz, Die Gerichtsorganisation in Hessen 1815 bis 1975, in: Eckhart G. Franz, Hanns Hubert Hofmann, Meinhard Schaab, Gerichtsorganisation in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen im 19. und 20. Jahrhundert,
Literatur: Historisches Ortsverzeichnis für das Gebiet des ehemaligen Großherzogtums und Volksstaats Hessen mit Nachweis der Kreis- und Gerichtszugehörigkeit von 1820 bis zu den Veränderungen der kommunalen Gebietsreform, bearb. von Hans Georg Ruppel unter Mitwirkung von Karin Müller, Darmstadt 1976 ( Darmstädter Archivschriften 2)
Korrespondierende Archivalien: Auszüge aus Verfahrensakten des Sondergerichtes Darmstadt auch in G 24
Literatur: Eckhart G. Franz, Die Gerichtsorganisation in Hessen 1815 bis 1975, in: Eckhart G. Franz, Hanns Hubert Hofmann, Meinhard Schaab, Gerichtsorganisation in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen im 19. und 20. Jahrhundert,
Literatur: Historisches Ortsverzeichnis für das Gebiet des ehemaligen Großherzogtums und Volksstaats Hessen mit Nachweis der Kreis- und Gerichtszugehörigkeit von 1820 bis zu den Veränderungen der kommunalen Gebietsreform, bearb. von Hans Georg Ruppel unter Mitwirkung von Karin Müller, Darmstadt 1976 ( Darmstädter Archivschriften 2)
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
01.07.2025, 12:49 PM CEST