In der Auseinandersetzung um die Vindikation eines in der Freiheit von Sint Pieter außerhalb von Maastricht gelegenen und seit mehr als 20 Jahren an die Appellantin verpfändeten Grundstücks mit einer Mühle (bonnuarium molendina annexa) wendet sich Johanna Valcken gegen ein Urteil des Consilium Ordinarium des Bischofs von Lüttich. Dieses hatte die Vindikationsansprüche der Appellaten, die zuvor vom Gericht der Freiheit Sint Pieter und von den Schöffen zu Lüttich zurückgewiesen worden waren, bestätigt. Wegen fortgesetzter Exekution des Urteils der Vorinstanz erhebt die Appellantin zudem Attentatsklage. Heinrich Holt und Konsorten erklären die Appellation für nicht ans RKG erwachsen, da die im Lütticher Appellationsprivileg geforderte Appellationssumme nicht erreicht werde. In der Sache verweisen sie auf nicht näher benannte particulares formulas et consuetudines betreffend die Verpfändung von Gütern wegen Zahlungssäumigkeit.
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In der Auseinandersetzung um die Vindikation eines in der Freiheit von Sint Pieter außerhalb von Maastricht gelegenen und seit mehr als 20 Jahren an die Appellantin verpfändeten Grundstücks mit einer Mühle (bonnuarium molendina annexa) wendet sich Johanna Valcken gegen ein Urteil des Consilium Ordinarium des Bischofs von Lüttich. Dieses hatte die Vindikationsansprüche der Appellaten, die zuvor vom Gericht der Freiheit Sint Pieter und von den Schöffen zu Lüttich zurückgewiesen worden waren, bestätigt. Wegen fortgesetzter Exekution des Urteils der Vorinstanz erhebt die Appellantin zudem Attentatsklage. Heinrich Holt und Konsorten erklären die Appellation für nicht ans RKG erwachsen, da die im Lütticher Appellationsprivileg geforderte Appellationssumme nicht erreicht werde. In der Sache verweisen sie auf nicht näher benannte particulares formulas et consuetudines betreffend die Verpfändung von Gütern wegen Zahlungssäumigkeit.
AA 0648, 241 - V 33
AA 0648 Reichskammergericht, Teil X: Prozessakten des Hauptstaatsarchivs Düsseldorf im Rijksarchief Maastricht
Reichskammergericht, Teil X: Prozessakten des Hauptstaatsarchivs Düsseldorf im Rijksarchief Maastricht >> 20. Buchstabe V
1605-1616
Enthaeltvermerke: Kläger: Johanna Valcken, Witwe des Jakob Valcken, Maastricht, (Bekl.) Beklagter: Heinrich Holt und Kons.: Matthäus Herman und Leonhard, Sohn des Wilhelm von Brouck, alle Maastricht, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Walther Aach 1606 - Dr. Christian Schröder 1612 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Walther Aach 1606 - Dr. Kaspar Morhardt 1606 - Dr. Johann Friedrich Hauck 1606 Prozeßart: Secundae appellationis Instanzen: 1. Gericht von Sint-Pieter (curia s. Petri) 1599 - 2. Schöffen von Lüttich 1599-1602 - 2. Consilium Ordinarium des Bischofs von Lüttich 1602-1605 - 3. RKG 1605-1616 Beweismittel: Testimoniales ad probandum attentatum, 1605 (Q 5). Urteil des Consilium Ordinarium des Bischofs von Lüttich betreffend Exekution des Urteils vom 11.5.1605, 1606 (Q 17b). Beschreibung: 2,5 cm, lose, 68 Bl., Q 1-30*, Q 14*-15* fehlen; die Originalurkunden Q 1-8 und Q 11 wurden der Akte entnommen.
Sachakte
Sonstiges: Für die Nutzung gesperrt bis 9999
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:13 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht, Maastricht AA 0648 (Bestand)
- 20. Buchstabe V (Gliederung)