Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sein vor einiger Zeit verschiedener Getreuer Hans Schenk von Erbach (+) dessen Sohn Valentin (Veltin herrn von Erpach) verschiedene Güter hinterlassen hat. Hans von Zotzenbach, Schultheiß zu Lindenfels, hat von Valentins Eltern etliche Güter innehabt und genossen. Nachdem Valentins Amtmann zu Fürstenau, Peter Wacker, dazu glaubwürdig erkundet und vorgebracht hatte, dass es nützlicher sei, die Güter selbst innezuhaben, anstatt sie zu verpachten, hat der Pfalzgraf einen Vertrag zwischen Schenk Valentin und Hans von Zotzenbach aufgerichtet. Hans hat Schenk Valentin die Zehnten, Schäferei, Leute und Güter übergeben, wogegen dieser dem Hans und seinen Erben eine jährliche Gült von 68 Gulden jährlich, ablösbar mit 1.360 Gulden, geben soll. Da Schenk Valentin noch unter seinen mündigen Jahren ist, hat Kurfürst Philipp als Landesfürst und mit Rat "annder der herschafft verwannten" und Peter Wackers sowie mit dem Versprechen der Anerkennung Valentins und seiner Erben, den Verkauf der Gülte mit Währschaft getätigt. Die 68 Gulden Gülte sind Hans und seinen Erben jährlich zu Kathedra Petri [22.02.] nach Lindenfels zu reichen und auf die Dörfer Gumpen und Winterkasten mit ihren Zugehörungen nebst anderen herrschaftlichen Gefällen des Schenken von Erbach gelegt. Der Kauf ist um 1.360 Gulden geschehen, für die Hans die wesentlich besseren (fast besser dan das hawptgelt treg) Güter und Rechte überstellt hat. Es folgen Bestimmungen zum Zinsversäumnis, in welchem Fall die beiden Dörfer an den Inhaber der Gülte fallen, zum Gelöbnis der Untertanen, zur Rücklösung der Dörfer durch den von Erbach mit 1.360 Gulden, zur Rechtsqualität der Dörfer, auf die kein Wittum, Morgengabe, Lehen, Pfandschaft und dergleichen bewiesen ist, zur Schadloshaltung der Käufer sowie zur Lösung der Gülte unter vierteljähriger Ankündigung und Reichung der Hauptsumme nach Ladenburg oder Heidelberg. Sobald Schenk Valentin volljährig ist, soll er diese Verschreibung mit eigenem Siegel bestätigen oder erneuern. Kurfürst Philipp und der Amtmann Peter Wacker kündigen ihre Siegel an. Die Schultheißen, Gerichte und Gemeinden zu Gumpen und Winterkasten kündigen die Einhaltung der Artikel an, insbesondere die Anerkennung der Käufer als Vögte und Erbherren im Falle des Zahlungsversäumnisses, und bitten mangels eigener Siegel die Junker Otto von Erlenbach und Breysinger von Rosenbach um Besiegelung.