Hans Heinrich von Heusenstamm zu Hornberg, kurmainzischer Rat und Amtmann zu Amorbach, bekundet, dass er Johann von Gleichen, Deutsch-Ordens-Komtur zu Heilbronn, eine jährlich zu Michaelis [= 29. September] nach Heilbronn fällige, wiederlösliche Gült in Höhe von 100 Gulden (in Reichsmünze und königlichen oder spanischen Philippstalern à 20 Batzen und den Gulden à 15 Batzen oder 60 Kreuzer) verkauft hat. Der Verkäufer quittiert über die Kaufsumme in Höhe von 2000 Gulden und setzt den freieigenen, zur Burg Hornberg gehörigen Strockbronner Hof samt näher bezeichneten Gerechtsamen zu Unterpfand. Die Wiederlösung der Gült zum selben Preis geschieht mit halbjähriger Kündigung auf Michaelis.