Johann I. von Pfalz-Simmern, Graf zu Sponheim, bekundet, dass er mit seinem Vetter Kurfürst Philipp von der Pfalz und seiner Mutter Margarethe von Geldern (geborne hertzoginnen von Gelew pfaltzgrepfinnen by Rine herzoginnen in Beirn und greffinnen zu Spanheim) vertraglich übereingekommen ist, dass diese dem Aussteller ihr Wittum, namentlich das Amt Simmern (Siemern), nebst ihrer Morgengabe überantwortet und dieser ihr dafür das Schloss Neu-Bolanden (Bolande) mit Zubehör und 1.600 Gulden jährlicher Gülte verschreibt. Der diesbezügliche Vertrag wurde zu Oppenheim am 07.11.1483 (uff fritag nach aller heiligen dag nest vergangen) ausgestellt. Herzog Johann hat ihr für die Gülte namentlich solche 355 Gulden angewiesen, die ihm jährlich zu Weihnachten von den Zöllen zu Bacharach und Kaub anfallen. Die anderen 1.245 Gulden hat er auf seinen Teil an der vorderen und hinteren Grafschaft Sponheim gelegt. In der vorderen Grafschaft sitzt Johann in Gemeinschaft mit Kurfürst Philipp, in der hinteren Grafschaft, namentlich zu Grevenburg (-berg), Trarbach, Birkenfeld, Allenbach (Ellen-), Herrstein, Dill und Winterburg, sitzt er in Gemeinschaft mit seinem Vetter, dem Markgrafen [Christoph I.] von Baden. Johann weist seine Landschreiber zur Auszahlung folgender Gülten an Margarethe an: zu Weihnachten soll ihr der Landschreiber zu Kreuznach zusätzlich zu den 405 [sic] Gulden, die von den beiden Zöllen fallen, 400 Gulden geben, der Landschreiber zu Trarbach soll 400 Gulden reichen. Zu Johannistag [24.06.] soll der Kreuznacher Landschreiber ihr 223 Gulden, der Trarbacher 222 Gulden geben. Die Summen sollen Margarethe in Gold oder rheinischen Goldgulden (an golde oder goldes werunge der kurfursten montze) nach Oppenheim oder Mainz gereicht werden. Der Aussteller setzt zu Bürgen und Mitschuldnern, mit näheren Bestimmungen zum Einlager zu Worms, Oppenheim oder Bingen, folgende Städte, Flecken und Dörfer der vorderen und hinteren Grafschaft: Kreuznach, Kirchberg, Sprendlingen, Gensingen, Langenlonsheim (Lanßheim), Trarbach, Enkirch (Enckerich), Birkenfeld und Dill. Johann versichert für sich und seine Erben, keinen Landschreiber oder Truchsessen in den Grafschaften zu setzen, der die Einhaltung dieses Vertrags nicht gelobt hat, und verspricht die Schadloshaltung seiner Mutter bei etwaigen Beirrungen in ihren Rechten, diesbezüglichen Rechtsverzicht sowie die Einhaltung aller Artikel. Johann von Pfalz-Simmern kündigt sein Siegel an und bittet Kurfürst Philipp sowie Markgraf Christoph um Mitbesiegelung, was diese vorbehaltlich ihrer Verschreibungen, Rechte, Burgfrieden usw. tun. Die zu Bürgen gesetzten Orte der vorderen Grafschaft ¿ Kreuznach, Kirchberg, Langenlonsheim, Gensingen und Sprendlingen ¿ versichern die Einhaltung des Vertrags und bitten die Städte Kreuznach und Kirchberg um Besiegelung; die Orte der hinteren Grafschaft ¿ Trarbach, Enkirch, Birkenfeld, Herrstein, Dill und Winterberg ¿ versichern dies gleichermaßen und bitten Junker Burkhard von Reischach (Rischach) und Jost von Koppenstein (Coppen-), Amtmann und Landschreiber zu Trarbach, um eine Besiegelung für sie.