Ernst von Schnellenberg (Snellen-) der Alte überläßt Hermann Bruwer (spätere Schreibweisen des Familiennamens im Schatzungsregister von 1536 "Breuwer" und 1565 "Brewer". Die Schatzungsregister des 16. Jahrhunderts für das Herzogtum Westfalen I. S. 231.) wohnhaft in Fretter (Vretere) (3 km östlich von Schönholthausen), und Aleken, dessen Frau, der Schwester des Ausstellers, das Gütchen zu Fretter, auf dem diese sitzen, und das Gütchen zu Cobbenrode (Koruenrode) (13 km östlich von Finnentrop), das er von Quatterlandt (-de) gekauft hat. Der Aussteller leistet Verzicht und verspricht Währschaft. Siegelankündigung: Ernst von Schnellenberg (feria tertia proxima post domenicam letare).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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