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Vidimus des Abts Heinrich von St. Egidien in Nürnberg d.d. 24. Mai 1435: Citations- und Inhibitionsbrief Kaiser Sigmunds vom 6. Mai 1435, wodurch er den Edlen Erkinger von Sawnssheim, Herrn zu Swartzemberg, auf den 45. Tag oder den nechsten Rechttag darnach vor den kaiserlichen Hof zu Wienn, oder wo er sonst um diese Zeit zu Gericht sitze, ladet um sich gegen Bürgermeister Rat und Bürger der Stadt Nurembergk zu verantworten, die klageweise vorbringen, dass er und sein Richter zu Scheinfeld wider Recht Freiheit und altes Herkommen sie, ihre Hintersassen Hübner, arme Leute und ihre Güter von das Centgericht zu Scheinfelt zitiert und Urteil wider sie ausgesprochen hätten.

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Staatsarchiv Nürnberg
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