Benedikt Vock, Vogt, und die Richter des Gerichts unter Limpurg erteilen in dem Rechtsstreitigkeit zwischen Stift Comburg, vertreten durch seinen Schreiber Johann Moßbach gegen Hans Reichert zu Engelhofen, wonach das Lehengut des Beklagten dem Stift verfallen sei wegen Nichtempfang des Lehens, dass, wie der Beklagte zugibt, das Gut zwar dem Stift gültbar sei, aber nicht lehenbar, eine Klageabgeweisung. (Abschrift Papier)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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