1590 März 8 Veit Strobel zu Unterschneidheim und seine Ehefrau Veronika verkaufen mit Zustimmung Herrn Volprechts von Schwalbach, Landkomtur der Ballei Franken, Komtur zu Ellingen und Nürnberg DO, um 450 fl Erhard Wolffart, DO-Vogt zu Dinkelsbühl, ihre freieigene Gerechtigkeit an ihrem Gut zu Unterschneidheim; das Gut gehört zum DO-Vogtamt Dinkelsbühl, umfaßt Haus, Hof, Stadel und Garten samt 7 Morgen 3 Viertel Acker und 2 Tagwerk 1 1/2 Viertel Wiese in gen. Lagen und ist dem DO mit jährlich 1 lb [hl] und 1 Fastnachtshenne zins- und gültbar. Die A. verpflichten sich, nachdem sie das Gut zu Erblehen empfangen haben, eidlich gegenüber dem gen. Vogt, vor allem aber dem Landkomtur als ihrer Obrigkeit, ihre Lehens-und Untertanenpflichten zu erfüllen und künftig jährlich zusätzlich zu den gen. Gülten um den 29. Sept. (Michael) eine Herrengült von 3 fl Geld, 1 1/2 Malter Dinkel und 1 1/2 Malter Hafer nach Inhalt der Gült- und Salbücher in das Deutsche Haus zu Dinkelsbühl zu liefern. Das Hauptrecht beträgt 1 Kuh, der Handlohn den zehnten Pfennig. Sr.: 1) Jakob Hörner, Bürger und des Großen Rats, und 2) Martin Vischer, Stadtschreiber, beide zu Dinkelsbühl Ausf. Perg., besch. - 2 Sg. in Holzkapsel mit Deckel -Rv.: ...; Vererbbrieff No. 3, 1656, Hanß Speißer Besitzer; Michael Geggerle Inhaber Prov.: Amt Dinkelsbühl, Vogteiamt Schneidheim RSig.: 74; Lit. T ASig.: Bü 20; 220