Peter Dolde gen. Götz aus Neuffen, wegen Bruchs einer Verschreibung und wiederholten Wildfrevels gef., jedoch wieder freigel., schwört U. und verspricht zum zweiten Mal eidlich, ohne Erlaubnis kein Waidwerk mehr zu treiben noch jemand anderem dabei zu helfen. Er stellt zwei Bürgen, die sich verpflichten, bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung 50 fl zu bezahlen. - Bürgen: 1) Hans Schindel von Owen 2) Hans Kern von Neuffen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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