Lagerbücher von Reichsstädten: Schwäbisch Hall (Bestand)
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 201
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Selekte >> Neuwürttembergische Lagerbücher >> Städte, Gemeinden und Bürger
1300-1804
Vorbemerkung: Über die Lagerbücher der Reichsstadt Schwäbisch Hall gab es im Hauptstaatsarchiv Stuttgart bisher nur ein größtenteils maschinenschriftliches Zettelrepertorium im Format DIN A 5 auf meist schlechtem Papier. Dieses Zettelrepertorium war um 1960 von mehreren Bearbeitern unter Leitung von Oberstaatsarchivrat Dr. Friedrich Pietsch erstellt worden, der nach verschiedenen Vermerken im Repertorium und einem erhaltenen Entwurf eine Neugliederung des Bestandes plante, zu der es nicht gekommen ist. Eine Neuverzeichnung dieses Lagerbuchbestandes ist aus personellen Gründen vorerst nicht möglich. Um aber die Benutzung und Kopierung des Zettelrepertoriums zu erleichtern, wurde es nun unter formaler Vereinheitlichung und übersichtlicherer Wiedergabe der Verzeichnungsangaben auf das Format DIN A 4 umgeschrieben. Nicht übernommen wurden die früheren Signaturen der Lagerbücher, für die weiterhin das im Bestand B 16 (Ältere Repertorien) verwahrte Zettelrepertorium heranzuziehen ist. Die Forstlagerbücher sind am Ende der jeweiligen Ämter eingeordnet. Die leichte Überarbeitung des Zettelrepertoriums übernahm der Unterzeichnete, die Reinschrift besorgte Frau Filp. Der Bestand umfasst 221 Bände (7,6 lfd. m). Stuttgart, im April 1983 Herbert Natale
Hinweis zur Retrokonversion: Das Findbuch wurde im August 2010 von Archivinspektoranwärterin Antje Hauschild unter Anleitung von Johannes Renz mit Hilfe der OCR-Technologie retrokonvertiert.
Hinweis zur Retrokonversion: Das Findbuch wurde im August 2010 von Archivinspektoranwärterin Antje Hauschild unter Anleitung von Johannes Renz mit Hilfe der OCR-Technologie retrokonvertiert.
221 Bände (7,6 lfd. m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:39 MEZ