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König Ludwig I. beruft Armansperg in dessen Eigenschaft als Reichsrat in die außerordentliche Ständeversammlung, die am 16. März 1848 das "allgemeine Wohl des Reiches" beraten wird
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König Ludwig I. beruft Armansperg in dessen Eigenschaft als Reichsrat in die außerordentliche Ständeversammlung, die am 16. März 1848 das "allgemeine Wohl des Reiches" beraten wird