Vidimus des Jakob Hut, freien Landrichters in der Grafschaft zu Marstetten, von Gnaden Pfalzgraf Ludwigs bei Rhein, Herzogs in Bayern über 2 Urkunden, die ihm Abt Martin von Kloster Rot vorlegt: 1) Ein Schreiben Ludwigs des Bayern, Römischer Kaiser, worin er Friedrich Hundbiß, Landvogt seines Sohnes, Herzog Stephan in Oberschwaben untersagt, von den Klöstern Rot, Au und Schussenried eine jährliche Schenkung zu fordern, weil sie Herzog Stephan eine freiwillige Verehrung zukommen ließen. Hundbiß darf keinerlei neue Forderungen an die Klöster stellen. Gegeben zu Ettal am Osterabend, im 31. Jahr der Regierung. 2) Eine Verzichterklärung Friedrichs, Pfalzgrafs bei Rhein und Herzog in Bayern, daß das Kloster Rot weder ihm noch einem Amtmann auf Weihnachten eine Verehrung zu geben hat. 1382, Samstag vor St. Gregorientag (Vgl. U 782). Besiegelt mit dem Siegel des Landgerichts.Memmingen, 1446, Mittwoch vor St. Gallentag. Orig.Perg. mit Kop. Pap. zu 1.) 1 S. fehlt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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