Der Ritter Vlrich von Laurieden vermacht einen Hof und einen Mansus zu Killingen (Kullingen) und einen Hof und einen Mansus zu Rattstadt (Rathstat), Lehen des Abtes Ekkehard aus Ellwangen, dem dortigen Dekan und Kapitel in der Weise, dass die Konventualen jährlich aus diesen Gütern zinsweise am St. Nicolaus Tage ein Gefäß besseren Weins, der zu Ellwangen verkauft wird, erhalten, dass aber nach seinem und seiner Gemahlin Tod dieser Wein an ihren Jahrtagen verabreicht werden solle. Sollte er jedoch noch einen Erben bekommen, so erhält dieser jene Güter als ellwangisches Lehen; Zeugen: Otto vom See, Propst in Eichstätt (Aistet), Konrad (Cuonrad) von Pfahlheim (Phalhein), Ber von Schechingen, Ritter Diemar von Swabspach, Ulrich, Rektor der Kirche in Schechingen, Eberhard, Rektor der Kirche in Neuler (Niuler) und magister B., Rektor der Knaben in Ellwangen