Konrad Mittermair und Hans Mulner bestätigen, dass Abt Johannes von St. Emmeram ihnen auf der Mühle des Klosters, genannt die Obermül, in Unterneuhausen (Nidernewnhawsen) zusammen mit dem Garten und drei Joch Acker in Hohen moß Erbrecht verliehen hat. Sie und ihre Erben sollen die Mühle persönlich betreiben und davon Vogtei, Stiftsleistungen und Herrngült entrichten. Bei einem Verkauf der Erbrechte sollen sie diese zunächst dem Abt von St. Emmeram für die von ihnen selbst gezahlten 83 Pfund Landshuter Pfennige anbieten (siehe Belehnungsurkunde Nr. 2098). S: Georg Pebenhauser, Richter von Pentling und Diener der Stadt Regensburg

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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