Abt Albero, der Propst und Konvent vereinbaren, dass die Güter und Gefälle, welche sie von Gerhard von Cothusen gekauft hatten und die in die Höfe Viehausen (Vehove) und Raadt (Rode) hörig sind und von dem Propst empfangen wurden, nebst einigen anderen zum Amt des Drosten der Propstei gehörigen Renten dem Propst überlassen werden sollen, der dafür ein Malter Weizen, 8 Malter Roggen, 5 Malter Gerste, 2 Malter Bohnen und 16 Malter Hafer jährlich dem Konvent liefern soll, bis er 50 Mark gezahlt haben werde. Actum et datum anno domini MCCLXX sexto, mense Januarii.