Bischof Johann Philipp von Passau bestätigt dem Kloster Seeon das von seinem Vorgänger Bischof Bernhard im Jahr 1312 gewährte (Urk. 31) und bereits von Bischof Georg erneuerte (Urk. 62) Privileg der Zollfreiheit in den passauischen Zollstationen Passau und Obernberg für jährliche zwölf Fuder Wein, sechs Metzen Getreide und für Tuch zur Herstellung der Mönchskutten. S: Bischof Johann von Passau

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv