Streit um zwei Rentverschreibungen des Bernhard Con und seiner Frau Christina: er nahm 1572 300 Taler und 1573 150 Taler bei Wilhelm Hensch auf und verschrieb dafür Renten von 6 Maltern Roggen und „achtenhalb“ sowie 3 Maltern Roggen kölnischen Maßes und „viertenhalb“ Taler und 1 Orth. Er setzte 1572 sein Haus, Hof und Garten zu Kelz, genannt „der Schwan“, sowie mehrere, genau beschriebene Ländereien, u. a. bei Lüxheim und im Gladbacher Feld bei Müddersheim, als Unterpfand ein. Auf Klage des Wilhelm Hensch bzw. seiner Söhne ordnete die 1. Instanz am 7. Juni 1577 deren Einweisung in die Pfandschaften ein. Als daraufhin noch andere Gläubiger Forderungen stellten, wurde 1584 eine fürstl.-jül. Kommission zur Befriedigung aller Gläubiger, sowohl der Unterpfand- als auch der Schuldscheingläubiger („creditores hypothecarii“ und „creditores chyrographarii“), eingesetzt. Obgleich alle 3 Vorinstanzen die Einweisung in die Unterpfänder für rechtens hielten, berief sich der Schuldner an das RKG. Der Halfman Wilhelm ist ebenfalls zur Schuldentilgung verpflichtet, weil er verschuldetes Land von Bernhard Con erworben hat.
Vollständigen Titel anzeigen
Streit um zwei Rentverschreibungen des Bernhard Con und seiner Frau Christina: er nahm 1572 300 Taler und 1573 150 Taler bei Wilhelm Hensch auf und verschrieb dafür Renten von 6 Maltern Roggen und „achtenhalb“ sowie 3 Maltern Roggen kölnischen Maßes und „viertenhalb“ Taler und 1 Orth. Er setzte 1572 sein Haus, Hof und Garten zu Kelz, genannt „der Schwan“, sowie mehrere, genau beschriebene Ländereien, u. a. bei Lüxheim und im Gladbacher Feld bei Müddersheim, als Unterpfand ein. Auf Klage des Wilhelm Hensch bzw. seiner Söhne ordnete die 1. Instanz am 7. Juni 1577 deren Einweisung in die Pfandschaften ein. Als daraufhin noch andere Gläubiger Forderungen stellten, wurde 1584 eine fürstl.-jül. Kommission zur Befriedigung aller Gläubiger, sowohl der Unterpfand- als auch der Schuldscheingläubiger („creditores hypothecarii“ und „creditores chyrographarii“), eingesetzt. Obgleich alle 3 Vorinstanzen die Einweisung in die Unterpfänder für rechtens hielten, berief sich der Schuldner an das RKG. Der Halfman Wilhelm ist ebenfalls zur Schuldentilgung verpflichtet, weil er verschuldetes Land von Bernhard Con erworben hat.
AA 0627, 1137 - C 1016/2339
AA 0627 Reichskammergericht, Teil II: C-D
Reichskammergericht, Teil II: C-D >> 1. Buchstabe C
1606 (1572-1606)
Enthaeltvermerke: Kläger: Bernhard (Gerhard) Con (Chonen, Contz), der Knollert zu Kelz (Gem. Vettweiß, Kr. Düren) genannt, und Wilhelm Froitzheim, Halfmann zu Lüxheim (Gem. Müddersheim, Kr. Düren), nun Bürger und Zehnthalfmann zu Düren, (Bekl.) Beklagter: Gebrüder Ludwig und Johann Hensch, Söhne des verst. Wilhelm Hensch von Düren, Bürgers von Köln, und der Katharina, (Kl.) Prozeßart: Appellation Instanzen: 1. Vogt, Schultheiß und Schöffen des Untergerichts Soller (Gem. Vettweiß, Kr. Düren) im Amt Nideggen 1574 - 1593 - 2. Schultheiß und Schöffen des Hauptgerichts Jülich 1593 - 1594 - 3. Jül. Hofgericht (Räte und Kommissare) zu Düsseldorf 1595 - 1606 - 4. RKG 1606 - (?) Beweismittel: Schuldverschreibung von 1573 (22 - 27). Rentverschreibung von 1572 (28 - 34). Rechnung betr. Schulden (51). Zeugenverhör (290-325). Beschreibung: 14 cm, 731 Bl., gebunden; nur Vorakten erhalten.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:45 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht, Teil II: C-D (Bestand)
- 1. Buchstabe C (Gliederung)