Entwurf eines Schreibens an den Schultheiß von Güglingen mit dem Befehl, den Richtern zu Güglingen mitzuteilen, dass sie künftig niemanden mehr "an unser gnad noch straff" verweisen, sondern selbst Endurteile fällen sollen, anlässlich des Falls einer Frau, die absichtlich der Beichte ihres Sohnes zugehört und sich leichtfertig über das heiligste Sakrament geäußert hatte (1/d)