1.) Der Anteil des Landgrafen von Hessen an folgenden Dörfern und Gerichten zu Mannlehen: Niedergirmes [Stadtteil von Wetzlar, Lahn-Dill-Kr.] mit ...
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Urk. 14, 899
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. Graffen nunmehro Fürsten zu Solms=Braunfels, Nr. 1
A I u, Fürsten zu Solms-Braunfels sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe S >> So >> Solms-Braunfels, Fürsten von
1468 April 25
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 1.) Der Anteil des Landgrafen von Hessen an folgenden Dörfern und Gerichten zu Mannlehen: Niedergirmes [Stadtteil von Wetzlar, Lahn-Dill-Kr.] mit allen anderen Dörfern, welche die Dill hinauf innerhalb der Grafschaft Solms bis an die Herborner Mark liegen, nämlich Altenstädten [heute Klein-Altenstädten, Stadtteil von Aßlar, Lahn-Dill-Kr.], Aßlar [Stadt, Lahn-Dill-Kr.], Berghausen [Stadtteil von Aßlar, Lahn-Dill-Kr.], Werdorf [Stadtteil von Aßlar, Lahn-Dill-Kr.], Ehringshausen [Gem., Lahn-Dill-Kr.], Dillheim [Ortsteil der Gem. Ehringshausen, Lahn-Dill-Kr.], Daubhausen [Ortsteil der Gem. Ehringshausen, Lahn-Dill-Kr.], Katzenfurt [Ortsteil der Gem. Ehringshausen, Lahn-Dill-Kr.] und Edingen [Ortsteil der Gem. Sinn, Lahn-Dill-Kr.], jeweils mit den dazu gehörenden Marken, Zehnten, Wüstungen und Nutzungen; 2.) der Anteil des Landgrafen von Hessen an den Dörfern gelegen auf der Lemp [Lemp (Dill), Nebenfluss der Dill] zu Mannlehen, nämlich Kölschhausen [Ortsteil der Gem. Ehringshausen, Lahn-Dill-Kr.] (Calßhusenn), Breitenbach [Ortsteil der Gem. Ehringshausen, Lahn-Dill-Kr.], Bechlingen [Stadtteil von Aßlar, Lahn-Dill-Kr.], Dreisbach [Ortsteil der Gem. Ehringshausen, Lahn-Dill-Kr.] und Niederlemp [Ortsteil der Gem. Ehringshausen, Lahn-Dill-Kr.], jeweils mit den dazu gehörenden Marken, Zehnten, Wüstungen und Nutzungen; 3.) der Anteil des Landgrafen von Hessen an den Nutzungen in den beiden Gründen zwischen und beiderseits der Dill und der Lemp, nämlich Mühlheim (Molnheyme) [Wüstung auf dem Grund der ehemaligen Burg Hermannstein, heute Stadtteil von Wetzlar, Lahn-Dill-Kr.] und (Loehe) samt allem Zubehör an Herrschaft, Gerichten, Bede, Diensten, Lager, Atzung, Nutzung, Eigen- und gemeinen Leuten, wie diese bislang nach altem Herkommen dem Fürstentum Hessen mit Otto Graf von Solms gemeinschaftlich zugestanden haben; 4.) die Hälfte der Burg Hermannstein [Burg über Hermannstein, heute Stadtteil von Wetzlar, Lahn-Dill-Kr.] und die Hälfte des Zubehörs der Burg zu Mannlehen. Der Landgraf behält sich die Hege (verhegunge) der Gerichte und den Schutz der genannten Gebiete wie bisher vor, jedoch unbeschadet der Leihe.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Otto Graf von Solms
Vermerke (Urkunde): Siegler: Otto Graf von Solms
Belehnte/r: Otto Graf von Solms
Vgl. zu der Urkunde auch LAGIS Landgrafen-Regesten online Nr. 7147 (https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7147>) (Stand: 20.11.2020) [Regest nach der kopialen Überlieferung].
Vgl. zu der Urkunde auch LAGIS Landgrafen-Regesten online Nr. 7147 (https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7147>) (Stand: 20.11.2020) [Regest nach der kopialen Überlieferung].
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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