Lehensaufkündung des Sigmund von Neuenstein gegen H. Graf Johann, darinnen er bittet, den Zehnten zu Westernhausen, groß und klein, im Dorf und im Feld, soweit man den da nimmt, halbs das von der Grafschaft Wertheim zu Lehn geht, dem Philipps von Seldeneck, Erb-Truhenmeister, zu leihen und wo dies geschehen, so sage er von Neuenstein ihm H. Grafen die Lehenspflicht deshalb auf.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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