Vor dem Gericht zu Oberkirch vergleichen sich Koster Allerheiligen einerseits und Klaus Turbach, für sich selbst und als Vertreter Michel und Jakob Turbachs, Hans Meyenbluts und anderer Miterben andererseits, wegen eines von den verstorbenen Eheleuten Michel und Katharina Turbach der Liefrauenkapelle zu Lautenbach legierten Zins von 1 1/2 Gulden, fällig von den Beeren zu Lautenbach und ablösig mit 30 Gulden dahin, dass der genannte Zins der Kapelle gegen Zahlung einer Entschädigung von 11 Gulden verbleiben solle.