Bischof Philipps zu Bamberg taidigt mit seinen Räten zwischen Contz Lintner als Kläger namens seiner hausfrau Cristine einerseits und Äbtissin Margreth und dem Konvent des Klosters sant Claren zu Nurmberg als Beklagten andererseits über Irrungen, die um das eingebrachte Gut der [bisherigen Pfründnerin] Gerhus, Ehefrau des + Peter Wirt und Mutter der Cristina Lintner, entstanden waren. Den Baklagten wird für alle Ausgaben und für Beköstigung der Gerhaus und ihrer Magd die Summe von 100 fl rhein. als Entschädigung zugesprochen; beide Seiten verzichten auf fernere Ansprüche, was Beklagte (Vertreter: Bruder Johanns Vlrich, Guardian der Barfüßer in Bamberg, und Jacob Plum) und Kläger Conntz Lintner sich gegenseitig geloben.

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Staatsarchiv Nürnberg