Anspruch auf Offenlegung der Abrechnung der Vormundschaft und Auszahlung des Erbes. 1660 hatten Gerhard Johann von Eyckel und Egbert Hopp freiwillig über die unmündigen Kinder des Peter Diederich von Eyckel zum Hamm und der Hartlieb von Boenen (Böhnen) die Vormundschaft übernommen. 1668 heiratete der Appellat Peter Diederichs Tochter Gertrud Elisabeth von Eyckel, die nach dem Tod ihres Bruders die einzige Erbberechtigte war. Da die Vormünder kein Inventar der Güter und der Mobilien und keine Rechnungen über den Verbleib des Geldes vorlegen konnten, verklagte von Nievenheim sie, Güter teils versetzt, teils verkauft und Mißwirtschaft zum Schaden seiner Frau betrieben zu haben. Nach beinahe 20jähriger Pause wurde das Verfahren 1720 von den Erben wieder aufgenommen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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