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Das Kapitel zu Stoppenberg verpflichtet sich, dem Vikar der dortigen Kirche zur jährlichen Entrichtung einer Mark Geldes (gudes paymentz) aus der von dem Ritter v. Altenbochum angekauften Rente. d. 1485 auf St. Remigius.
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Das Kapitel zu Stoppenberg verpflichtet sich, dem Vikar der dortigen Kirche zur jährlichen Entrichtung einer Mark Geldes (gudes paymentz) aus der von dem Ritter v. Altenbochum angekauften Rente. d. 1485 auf St. Remigius.