Vorschriften zu Volkseigenen Betrieben (VEB) und Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB).- Mitarbeit, Entwürfe, Einzelfragen: Bd. 1
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BArch DP 1/7740
BArch DP 1 Ministerium der Justiz
Ministerium der Justiz >> DP 1 Ministerium der Justiz, Deutsche Justizverwaltung (DJV)/ MdJ bis 1952 >> Hauptarbeitsgebiet III: Gesetzgebung, Zentralverordnungsblatt, Öffentlichkeitsarbeit >> Abteilung 5: Öffentliches Recht, Zivilrecht, Gesetzesarchiv >> Vorschriften zu Volkseigenen Betrieben (VEB) und Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB).- Mitarbeit, Entwürfe, Einzelfragen
1947-1951
Enthält v.a.:
Instruktion über die Ordnung der Rechtslage landeseigener Betriebe in der SBZ
Gesetz zur Durchführung der Industriereform
Arbeitsordnung für VEB und SAG-Betriebe in der SBZ
Instruktion über das Verfahren der rechtsbegründenden Eintragung der Betriebe, die in das Eigentum des Volkes übergegangen sind
Befehl zur Ordnung der Reechtsverhältnisse der VEB, insbesonde hinsichtlich der Grundbuch- und Handelsregistereintragungen
Regelungen zu Zwangsvollstreckungen gegen VVB
Klärung der Rechtsstellung von VEB und VVB
Verordnung über die Verwaltung von Volkseigentum und Eigentum der öffentlichen Hand
Verordnung über Veränderungen in der Verwaltung von Volkseigentum (Rechtsträgerverordnung)
Verordnung über die Übernahme von Hypotheken und anderen dinglichen Rechten, sowie von Wertpapieren und Beteiligungen des Volkseigentums und der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Übernahmeverordnung)
Gesetz über die Versicherung der VEB
17. Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Finanzwirtschaft der VEB
Enthält auch:
Urteil des LG Zwickau vom 4. Jan. 1950 in der Zivilsache Sächsische Landeskreditbank - Zweigstelle Glauchau ./. Albert Fritzsche (Tittmoning) wegen Geldforderung und Duldung der Zwangsvollstreckung
Errichtungsverordnung und Satzung der VVB Harze
Gesetzblatt der DDR, Nr. 25, Regierungskanzlei der DDR (Hrsg.), Berln, 28. Febr. 1951
Instruktion über die Ordnung der Rechtslage landeseigener Betriebe in der SBZ
Gesetz zur Durchführung der Industriereform
Arbeitsordnung für VEB und SAG-Betriebe in der SBZ
Instruktion über das Verfahren der rechtsbegründenden Eintragung der Betriebe, die in das Eigentum des Volkes übergegangen sind
Befehl zur Ordnung der Reechtsverhältnisse der VEB, insbesonde hinsichtlich der Grundbuch- und Handelsregistereintragungen
Regelungen zu Zwangsvollstreckungen gegen VVB
Klärung der Rechtsstellung von VEB und VVB
Verordnung über die Verwaltung von Volkseigentum und Eigentum der öffentlichen Hand
Verordnung über Veränderungen in der Verwaltung von Volkseigentum (Rechtsträgerverordnung)
Verordnung über die Übernahme von Hypotheken und anderen dinglichen Rechten, sowie von Wertpapieren und Beteiligungen des Volkseigentums und der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Übernahmeverordnung)
Gesetz über die Versicherung der VEB
17. Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Finanzwirtschaft der VEB
Enthält auch:
Urteil des LG Zwickau vom 4. Jan. 1950 in der Zivilsache Sächsische Landeskreditbank - Zweigstelle Glauchau ./. Albert Fritzsche (Tittmoning) wegen Geldforderung und Duldung der Zwangsvollstreckung
Errichtungsverordnung und Satzung der VVB Harze
Gesetzblatt der DDR, Nr. 25, Regierungskanzlei der DDR (Hrsg.), Berln, 28. Febr. 1951
Deutsche Justizverwaltung (DJV), 1945-1949
Akte
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 12:05 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
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- Justiz (Tektonik)
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- DP 1 Ministerium der Justiz, Deutsche Justizverwaltung (DJV)/ MdJ bis 1952 (Gliederung)
- Hauptarbeitsgebiet III: Gesetzgebung, Zentralverordnungsblatt, Öffentlichkeitsarbeit (Gliederung)
- Abteilung 5: Öffentliches Recht, Zivilrecht, Gesetzesarchiv (Gliederung)
- Vorschriften zu Volkseigenen Betrieben (VEB) und Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB).- Mitarbeit, Entwürfe, Einzelfragen (Serie)