Peter Fritz d.J. aus Stain [abgeg. Ort auf Gem. Schöntal Kr. Künzelsau], zu Neuenstadt gef., weil er bei einer Zeche zu Brettach im Amt Neuenstadt trotz vorheriger Verwarnung den Jakob Sewtter mit einem Brotmesser schwer verletzt und auch andere strafbare Handlungen begangen hatte, jedoch auf Fürbitten, auch im Hinblick auf die von seinem Vater und Bruder erlittene Strafe und Gefängnisstrafe von Junker Wilhelm von Neydeck [Oberamtmann zu Neuenstadt] wieder freigelassen, schwört U. und gelobt eidlich, das Amt Neuenstadt unverzüglich zu verlassen und es nie wieder zu betreten. Bürgen (um 50 fl): Peter Fritz aus Stain, sein Vater, und Bernhard Fritz aus Brettach, sein Bruder.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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