Bischof Philipp Christoph zu Speyer bekundet, dass er Weiprecht von Gemmingen für diesen selbst und als Bevollmächtigten für dessen Bruder Wolf von Gemmingen - Letzterer zugleich als Vormund für Johann Reinhard, den minderjährigen Sohn seines ältesten verstorbenen Bruders Johann Christoph, sowie für Eberhard von Gemmingen, des verstorbenen Philipps zu Treschklingen Sohn - Schloss Hornberg sowie die Dörfer Neckarzimmern, Steinbach und Haßmersheim samt Zugehörungen, wie der verstorbenen Reinhard von Gemmingen diese mit lehnsherrlichem Konsens von Hans Heinrich von Heusenstamm käuflich erworben, zu Mannlehen verliehen hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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