Martin Knapp, seßhaft zu Lustnau, in Tübingen gef., weil er wegen frevelhaften und friedensbrüchigen Handelns an Hans Mergelt aus Lustnau außer Landes geflohen war, jedoch auf Bitten seiner Herren und Freunde begnadigt und wieder zu Frau und Kind eingelassen, verspricht, sich mit H. Mergelt auszusöhnen, eine Haftstrafe von acht Tagen bei Wasser und Brot anzunehmen, bis auf Widerruf alle Zechen zu meiden sowie keinerlei Wehr mehr zu tragen, und schwört U.