Kurfürst Philipp von der Pfalz befiehlt seinem Vogt zu Mosbach, Anselm von Eicholzheim, und Philipp Sturmfeder die Übergabe von Schloss, Stadt, Amt und Herrschaft Lauda mit entsprechendem Zugehör an den Ritter Ludwig von Hutten, so wie der Pfalzgraf es diesem verkauft hat. Er erteilt den beiden Adressaten die Vollmacht, entsprechend zu handeln und insbesondere den Untertanen, Schultheißen, Räten, Bürgern, Einwohnern, Gemeinden, Ein- und Ausleuten ihre Erbhuldigungen und Pflichten zu erlassen und sie an Ludwig von Hutten und dessen Erben zu weisen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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