Hans Caspar reversiert gegenüber Kurfürst Philipp von der Pfalz wegen der Bestellung zum pfalzgräflichen Amtsknecht im Amt Germersheim bis auf Widerruf. Er will sich dort gerüstet halten und in allen Geschäften und Angelegenheiten mit einem reisigen Pferd dienen, zum Dienst bereit sein und Anweisungen des Pfalzgrafen und seines Vogts zu Germersheim erwarten. Hans schwört Treue, Huld, Gehorsam und Schadenswarnung, gegen jeden zu dienen sowie alles zu tun, das eine treuer Knecht seinem Herrn schuldig und pflichtig ist. Da der Pfalzgraf ihn beritten halten will, stellt er Hans ein Pferd zur Pflege (wartung), für das dieser zu Hause selbst für Kost und Futter aufkommen soll. Als Sold erhält Hans für jedes Dienstjahr, das zu Cathedra Petri [= 18.1.] beginnt, 20 Gulden, 10 Malter Korn, 25 Malter Hafer, einen Wagen mit Heu, einen Wagen mit Holz und ein Hofkleid wie andere Amtsknechte. Der Geleitordnung soll er nachkommen und nicht ohne Erlaubnis des Burggrafen aus dem Amt in eigenen Geschäften reiten oder Kriegsdienst leisten. In Ermangelung eines eigenen Siegels bittet Hans den Protonotar Alexander Pellendorfer um die Besiegelung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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